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Krankenfahrten
Zum Arzt, zur Dialyse, zur Bestrahlung.

Wer krank ist und zu einer Behandlung muss, ist nicht selten auf Hilfe angewiesen.

Wir bringen Sie von der Wohnung dorthin - ob mit oder ohne Transportschein - und holen Sie wieder ab.

Wir rechnen mit allen Kassen und privat ab. Bitte beachten Sie hierzu unten stehende Hinweise.

Selbstverständlich sind Arztfahrten auch im Rollstuhl möglich. Hier fährt Ihre Begleitperson kostenfrei mit.


Hinweise zur Abrechnung von Krankenfahrten:

für gesetzlich versicherte Patienten: für privat versicherte Patienten:
  • Sie benötigen einen vom Arzt ausgestellten und unterschriebenen Transportschein - die "Verordnung einer Krankenbeförderung".
  • Sie benötigen eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse, dass die Kosten für die Fahrt von dieser übernommen werden - hierzu wenden Sie sich am besten vorher an Ihre Kasse.
  • Wenn Sie zuzahlungsbefreit sind, zeigen Sie uns Ihren gültigen Zuzahlungsbefreiungsausweis. Anderenfalls zahlen Sie die gesetzlich vorgeschriebenen 10% der Fahrtkosten, mindestens 5,-€, jedoch höchstens 10,-€, zu. Bitte beachten Sie: Ein Schwerbehindertenausweis befreit nicht von der Zahlung oder Zuzahlung!
  • Sie benötigen einen vom Arzt ausgestellten und unterschriebenen Transportschein - die "Verordnung einer Krankenbeförderung".
  • Sie zahlen die Kosten für die Fahrt zunächst selbst.
  • Die Quittung über den Fahrpreis reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Rückerstattung ein.
  •  Bitte beachten Sie: Ein Schwerbehindertenausweis befreit nicht von der Zahlung!

Hinweise zu Krankenfahrten im Rollstuhl:

Wir benötigen aus organisatorischen Gründen so bald als möglich Bescheid, wenn Sie im Rollstuhl befördert werden möchten.

Auch Elektrorollstühle können von uns befördert werden. Hierzu ist unbedingt eine Voranmeldung nötig, da ein spezielles Fahrzeug gebraucht wird.