- Sie benötigen einen vom Arzt ausgestellten
und
unterschriebenen Transportschein - die "Verordnung einer
Krankenbeförderung".
- Sie benötigen eine Genehmigung Ihrer
Krankenkasse,
dass die Kosten für die Fahrt von dieser übernommen
werden -
hierzu wenden Sie sich am besten vorher an Ihre Kasse.
- Wenn Sie zuzahlungsbefreit sind, zeigen Sie uns Ihren
gültigen Zuzahlungsbefreiungsausweis. Anderenfalls zahlen Sie
die gesetzlich vorgeschriebenen 10% der Fahrtkosten, mindestens
5,-€, jedoch höchstens 10,-€, zu. Bitte
beachten Sie: Ein
Schwerbehindertenausweis befreit nicht von der Zahlung oder Zuzahlung!
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- Sie benötigen einen vom Arzt ausgestellten
und
unterschriebenen Transportschein - die "Verordnung einer
Krankenbeförderung".
- Sie zahlen die Kosten für die Fahrt
zunächst selbst.
- Die Quittung über den Fahrpreis reichen Sie
bei Ihrer Krankenkasse zur Rückerstattung ein.
- Bitte beachten Sie: Ein Schwerbehindertenausweis
befreit nicht von der Zahlung!
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